
Bausparkassen dürfen neben ihrem Hauptgeschäft auch Gelddarlehen gewähren, die der Vor- oder Zwischenfinanzierung von Leistungen der Bausparkasse auf Bausparverträge ihrer Bausparer dienen. Die für die Zuteilung angesammelten und die bereits zugeteilten, aber von den Bausparer n noch nicht in Anspruch genommenen Beträge dürfen bis zu 60...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/zwischenfinanzierung-von-bausparda
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